Auflassungsvormerkung: So schützt sie Käufer in Berlin
Sie haben den Kaufvertrag beim Notar unterschrieben, doch im Grundbuch steht weiterhin der Verkäufer. Bis Sie selbst eingetragen sind, vergehen Wochen, manchmal Monate. In dieser Zeit sichert die Auflassungsvormerkung Ihren Anspruch auf das Eigentum. Sie ist ein Eintrag im Grundbuch, der Sie schützt, obwohl Sie noch nicht Eigentümer sind. Im Netz wird sie oft falsch…
