Sonderurlaub Umzug

In Berlin und ganz Deutschland gehen jährlich über 8 Millionen Menschen um; das sind gut 22 000 pro Tag1. Rund 36 % dieser Umzüge stehen im Zusammenhang mit Jobwechseln oder Versetzungen, während der Rest privat motiviert ist.

Trotzdem gehen viele Arbeitnehmer fälschlicherweise davon aus, sie hätten automatisch Anspruch auf Sonderurlaub für einen privaten Umzug. Tatsächlich sieht das Gesetz (§ 616 BGB) einen solchen nicht vor; im besten Fall erhalten Sie 1 bis 3 Tage Extra­urlaub, wenn der Umzug vom Arbeitgeber angeordnet ist2.

In diesem Guide räumen wir mit den gängigsten Mythen auf, präsentieren die harten Fakten in einer übersichtlichen Schnell­aufnahme und zeigen Ihnen genau, wie Sie Ihren Antrag so untermauern, dass Ihr Umzugstag wirklich frei wird, stressfrei und rechtssicher.

Was ist Sonderurlaub Umzug?

Sonderurlaub beim Umzug ist keine Form Ihres regulären Jahresurlaubs, sondern eine gesetzliche Ausnahme, die in § 616 BGB verankert ist. Dort heißt es, dass Arbeitnehmer bei unverschuldeter, vorübergehender Verhinderung durch einen Arbeitgeber veranlassten Umzug für eine „nicht erhebliche Zeit“ weitervergütet werden müssen – nicht jedoch bei privat motivierten Umzügen. Regulärer Erholungsurlaub hingegen richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz und beträgt meist 24 Werktage (bzw. 20 Arbeitstage) pro Jahr.3

Mythen und Fakten

  • „Muss ich immer Sonderurlaub bekommen?“
    Nein. Für private Umzüge besteht kein gesetzlicher Anspruch. Viele Arbeitgeber gewähren jedoch aus Kulanz einen Tag Sonderurlaub als Mitarbeitervorteil, mehr ist selten.
  • „Gelten Tarifverträge?“
    Ja, etwa im öffentlichen Dienst: Nach § 29 TVöD sind für dienstlich veranlasste Umzüge 1–3 Tage bezahlter Sonderurlaub vorgesehen, für private Umzüge nur, wenn es die jeweilige Dienstvereinbarung ausdrücklich vorsieht.
  • „Wie relevant ist das Thema Umzug?“
    In Deutschland gibt es jährlich über 8 Mio. Umzüge, rund 30 % davon jobbedingt. Viele Arbeitgeber nutzen Sonderurlaub als nützliches Benefit, um den Rest der Umziehenden zu entlasten.

Dieser Abschnitt schafft Klarheit über gesetzliche Grundlagen vs. regulären Urlaub, räumt mit gängigen Irrtümern auf und legt dar, wer wann wirklich Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug hat; damit Sie sofort wissen, worauf Sie sich verlassen können.

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Anspruch auf Sonderurlaub bei privatem Umzug

Sonderurlaub für einen privaten Umzug beruht nicht auf einem generellen Urlaubsanspruch, sondern auf eng umrissenen arbeitsrechtlichen Voraussetzungen.

Nach § 616 BGB greift nur, wenn eine unverschuldete, vorübergehende Verhinderung vorliegt, etwa ein dienstlich veranlasster Umzug, der dringend während der Arbeitszeit stattfinden muss und zeitlich eng an den Umzugstermin gebunden ist (meist spricht man hier von “nicht erheblicher Zeit”).

Für rein private Umzüge gibt es keinen gesetzlichen Anspruch (§ 616 BGB gilt nicht) selbst wenn viele Arbeitgeber aus betrieblicher Übung freiwillig einen Tag gewähren.

Häufige Irrtümer

  • „Ich bekomme automatisch Sonderurlaub für meinen Umzug.“
    Nein: Ohne betrieblichen Anlass oder ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Rechtsanspruch – in der Praxis sind es meist 1 Tag, nur in Ausnahmen 2–3 Tage .
  • „Tarifverträge regeln das immer.“
    Nur im öffentlichen Dienst: § 29 TVöD sieht hier 1–3 Tage Sonderurlaub für dienstliche Umzüge vor; private Fälle bleiben Ermessenssache.
  • „Ich kann den Umzug später nachholen und Sonderurlaub nachträglich beantragen.“
    Falsch: Der Antrag muss vor dem Umzugstermin eingereicht werden, idealerweise mit schriftlichem Nachweis (z. B. Umzugsbestätigung).

Damit ist klar: Für eine private Wohnungsverlegung hilft nur gute Vorbereitung und ggf. Kulanz des Arbeitgebers. Wer alle Unterlagen (Mietvertrag, Umzugsbestätigung) und den richtigen Zeitpunkt wählt, maximiert die Chancen, dass aus Kulanz tatsächlich ein Tag Extra­urlaub wird.

Dauer & Häufigkeit des Sonderurlaubs

Typische Anzahl Tage (1-Tag-Regel, Ausnahmen)

Für die meisten privat veranlassten Umzüge gilt in der Praxis die 1-Tag-Regel: Arbeitgeber gewähren aus Kulanz in der Regel einen Arbeitstag Sonderurlaub, auch wenn es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt .

Für besonders weit entfernte Umzugsziele (zum Beispiel wenn der Wohnortwechsel mehrtägige Fahrten erfordert) sind im Einzelfall zwei Tage möglich, sofern dies im Arbeits- oder Tarifvertrag vorgesehen ist.

Wie oft pro Jahr? (Wiederholte Umzüge, Einzel- vs. Mehrfachfälle)

Einen gesetzlich festgeschriebenen Jahres-Freistellungsanspruch für private Umzüge gibt es nicht. Theoretisch kann pro Umzug ein Tag Sonderurlaub beantragt werden, doch wiederholte Anträge hängen ausschließlich von der Kulanz des Arbeitgebers ab.

Wer innerhalb kurzer Zeit mehrfach umzieht, sollte frühzeitig das Gespräch suchen und auf Erfahrungswerte im Unternehmen verweisen. Ohne ausdrückliche Regelung in Vertrag oder Betriebsvereinbarung bleibt jeder weitere Tag Ermessenssache.

Sonderregelungen im öffentlichen Dienst und TVöD

Im öffentlichen Dienst ist die Sache klarer geregelt: § 29 TVöD sieht für einen dienstlich veranlassten Umzug einen Tag bezahlten Sonderurlaub vor . Musste ein Beschäftigter innerhalb der letzten fünf Jahre bereits aus betrieblichen Gründen umziehen, kann ihm sogar drei Tage Sonderurlaub eingeräumt werden, wenn es die dienstlichen Verhältnisse erlauben . Für private Umzüge bleibt auch hier die Gewährung von Extra-Tagen eine Frage der Dienstvereinbarung.

Vertragliche und tarifliche Regelungen legen fest, ob Sonderurlaub beim Umzug über Kulanz hinaus verankert ist. Kurze, prägnante Sätze, klare Handlungsvorgaben.

Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag (TVöD)

  • Im Arbeitsvertrag kann ein Umzugstag festgeschrieben sein. In diesem Fall besteht ein Rechtsanspruch.
  • Betriebliche Vereinbarungen (z. B. Betriebsrat-Agreements) sichern oft für alle Mitarbeitenden einen Extratag zu.
  • Im öffentlichen Dienst regelt § 29 TVöD einen Tag bezahlten Sonderurlaub für dienstlich veranlasste Umzüge; nach wiederholten Versetzungen sind bis zu drei Tage möglich.

Kulanzregelungen & Benefit-Programme: Viele Berliner Arbeitgeber nutzen Sonderurlaub als Mitarbeitervorteil. Studien zeigen, dass 85 % aller Umzüge privat motiviert sind, Unternehmen also mit Extras punkten können.

Handlungs-To-Dos

  • Arbeitsvertrag prüfen: Suchen Sie nach einer Sonderurlaubsklausel.
  • Betriebsvereinbarung lesen: Gilt verbindlich für Ihre Abteilung.
  • HR ansprechen: Erfragen Sie Kulanzregelungen und Benefit-Details.

Vergleich: Umzugs-Benefits Berliner Unternehmen

UnternehmenSonderurlaub-tageKostenübernahmeZusatz-Benefit
SoundCloud1 TagBis 1.000 €Buddy-Programm für schnellere Eingewöhnung
Demicon GmbH1 TagVollständige UmzugskostenFamilienfreundliche Zusatzleistungen
Zalando0 TageRelocation-Bonus, Möblierte ZwischenunterkunftUnterstützung bei Visa & Behörden

Ein Blick in den eigenen Vertrag und frühzeitige Absprachen mit HR maximieren Ihre Chancen auf einen zusätzlichen freien Tag und sparen Zeit und Nerven beim nächsten Umzug.

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Schritt-für-Schritt: Antrag richtig stellen

Schritt-für-Schritt: Antrag richtig stellen

1. Timing & Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag mindestens zwei bis vier Wochen vor dem Umzugstermin ein. So hat HR genug Spielraum zur Prüfung, und Sie vermeiden Stress, falls Rückfragen auftauchen. In vielen Unternehmen empfiehlt man sogar vier Wochen, um sicherzustellen, dass alle Vorgesetzten und die Personalabteilung rechtzeitig informiert sind.

2. Gespräch mit dem Vorgesetzten (Rollenspiel-Dialog)

Führen Sie das Gespräch persönlich, idealerweise nach einem kurzen Termin-Reminder. Ein mögliches Skript:

Sie: „Guten Tag, [Name Chef]. Ich plane am 15. September meinen Umzug in die neue Wohnung und würde dafür gerne einen Tag Sonderurlaub beantragen. Laut § 616 BGB gibt es zwar keinen gesetzlichen Anspruch für private Umzüge, aber wir hatten im Team bereits kulante Fälle. Darf ich Ihnen heute meine Unterlagen (Mietvertrag, Umzugsbestätigung) zeigen?“

3. Nachhaken & Eskalation
Halten Sie fünf Werktage nach dem Gespräch Rücksprache, falls keine Rückmeldung kommt. Eine kurze Reminder-E-Mail könnte so aussehen:

Betreff: Erinnerung – Antrag Sonderurlaub Umzug am 15.09.

Guten Tag [Name HR/ Chef],
vorab danke für Ihr Gespräch letzte Woche. Anbei noch einmal die Unterlagen (Mietvertrag, Umzugsbestätigung). Könnten Sie mir bis zum [Datum in drei Tagen] kurz bestätigen, ob der Sonderurlaub genehmigt ist?

Vielen Dank und beste Grüße,
[Ihr Name]

Sollte auch das ergebnislos bleiben, holen Sie sich Unterstützung über Ihren Betriebsrat oder die Personalabteilung. Mit diesem strukturierten Vorgehen sichern Sie Ihren Extratag und vermeiden, dass Ihr Umzugstermin im Büro-chaos versickert.

Alternativen, wenn kein Sonderurlaub greift

1. Gleitzeit, Resturlaub und Überstundenabbau

Rund 38 % aller Beschäftigten in Deutschland nutzen flexible Arbeitszeitmodelle und können ihren Arbeitsbeginn und -ende selbst steuern4. Prüfen Sie, ob in Ihrem Unternehmen Gleitzeitkonten bestehen: Viele Firmen erlauben es, Überstunden anzusparen und später als freien Tag abzubauen; perfekt, um den Umzugstag abzudecken. Ebenso lohnt sich ein Blick auf Ihren Resturlaub: Laut BAuA nutzen bereits 69 % der Beschäftigten Zeitkonten für Freizeitausgleich.

2. Unbezahlter Sonderurlaub & Sofortmaßnahmen

Fehlt es an tariflichen oder vertraglichen Sonderurlaubsklauseln, kann unbezahlter Urlaub eine pragmatische Lösung sein. Selbst ein halber bis ganzer Tag unbezahlter Freistellung lässt sich oft unkompliziert im HR-System einpflegen und schont Ihre regulären Urlaubstage. Fragen Sie gezielt nach Kurzfrist-Optionen bei der Personalabteilung, etwa über interne HR-Portale oder Betriebsrat.

3. Teilzeit-Kompensation für Umzugstage

Eine elegante Variante: Vereinbaren Sie für die Umzugswoche kurzfristige Teilzeitarbeit. Mit etwa 28,5 % Teilzeitquote in Deutschland sind Arbeitszeitreduzierungen an einzelnen Tagen immer häufiger akzeptiert. So verteilen Sie Ihre Stunden flexibel auf die Woche und schaffen den Umzugstag ganz ohne Minusstunden oder verlorene Urlaubstage.

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Nach dem Umzug: To-Dos & Abwicklung

1. Anmeldung/Ummeldung (Wohnungs­geber und Meldebescheinigung)

Nach dem Umzug heißt es: Erste Amtstermine sichern. Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug muss der Vermieter Ihnen eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen ohne diese Bescheinigung verweigert das Einwohnermeldeamt die Ummeldung.

Planen Sie Ihren Termin online beim Bürgeramt und bringen Sie neben Ihrem Personalausweis und der Wohnungsgeberbescheinigung auch das ausgefüllte Anmeldeformular mit, um Warteschleifen zu vermeiden.

2. Steuerliche Aspekte & Umzugskostenpauschale

Ziehen Sie aus beruflichen Gründen um, können Sie Umzugskosten als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Seit März 2024 liegt die Pauschale für sonstige Umzugsauslagen bei 964 Euro pro berechtigter Person, 643 Euro für jede weitere Person im Haushalt und 193 Euro für Mitumziehende ohne vorherige eigene Wohnung. Nutzen Sie diese Pauschale, um nicht jede Quittung sammeln zu müssen und Ihren steuerlichen Aufwand zu minimieren.

3. Transportversicherung & Umzugsfirma

Ob Sie selbst Hand anlegen oder ein Umzugsunternehmen beauftragen: Prüfen Sie unbedingt, ob Ihre Hausratversicherung oder eine separate Transportversicherung Transportschäden abdeckt. Viele Berliner Umzugsfirmen bieten heute All-Risk-Tarife an, die Schäden bis zu 10.000 Euro versichern.

Holen Sie mindestens drei Angebote ein, vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern auch die Deckungssummen und Bewertungen auf Portalen wie Trustpilot, um böse Überraschungen am Umzugstag zu vermeiden.

FAQ

Wie viele Tage Sonderurlaub gibt es beim Umzug?

Für private Umzüge gibt es gesetzlich keinen festen Anspruch auf Sonderurlaub. In der Praxis gewähren viele Arbeitgeber aus Kulanz einen Tag, nur selten zwei. Im öffentlichen Dienst sind für dienstlich veranlasste Umzüge hingegen ein bis drei Tage nach § 29 TVöD vorgesehen.

Habe ich ein Recht auf Sonderurlaub für den privaten Umzug?

Nein, für rein private Umzüge besteht kein Anspruch auf Sonderurlaub (§ 616 BGB gilt nicht). Ein zusätzlicher freier Tag ist nur dann garantiert, wenn er vertraglich oder tariflich vereinbart wurde.

Welcher Sonderurlaub steht mir gesetzlich zu?

Gesetzlich geregelt ist nur der Lohnfortzahlungsanspruch bei dienstlich veranlassten Umzügen (§ 616 BGB) sowie der TVöD-Vorbehalt für Beschäftigte im öffentlichen Dienst (§ 29 TVöD: 1–3 Tage).

Wie beantrage ich Sonderurlaub am einfachsten?

Formulieren Sie Ihren Antrag schriftlich und mindestens zwei Wochen vor dem Umzugstermin, fügen Sie Mietvertrag und Umzugsbestätigung bei und verweisen Sie knapp auf die vertragliche oder tarifliche Basis.

Wann muss mein Sonderurlaub genehmigt werden?

Der Antrag sollte vor dem Umzugstermin und idealerweise vier Wochen zuvor eingereicht werden. Eine formelle Antwort sollte spätestens eine Woche vor Ihrem Umzugstermin vorliegen.

Wann sollte ich meinen Arbeitgeber über meinen Umzug informieren?

Mindestens einen Monat vor dem Umzug, um genug Zeit für Gespräch, Prüfung und HR-Klärungen zu ermöglichen.

Kann der Arbeitgeber Sonderurlaub ablehnen?

Ja. Ohne gesetzliche, vertragliche oder tarifliche Anspruchsgrundlage kann der Arbeitgeber den Sonderurlaub aus betriebsbedingten Gründen ablehnen oder auf einen anderen Termin verlegen.

Wie viele Umzugstage gibt es im öffentlichen Dienst?

Beschäftigte erhalten grundsätzlich einen Tag Sonderurlaub (§ 29 TVöD). Nach wiederholten Versetzungen innerhalb von fünf Jahren können bis zu drei Tage gewährt werden.

Ist Sonderurlaub bei einem Umzug bezahlt oder unbezahlt?

Im öffentlichen Dienst und bei tariflich geregeltem Sonderurlaub ist er bezahlt. Bei reiner Kulanzregelung trägt der Arbeitnehmer das Lohnausfallrisiko.

Welche Beispiele gibt es für Sonderurlaub?

Typische Anlässe sind dienstlich veranlasste Umzüge, Hochzeit, Geburt des Kindes oder Todesfall im engsten Familienkreis. Private Umzüge werden nur selten tariflich geregelt und meist als betriebliche Übung gewährt.

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Fazit

Zum Abschluss noch einmal Ihr persönlicher Umzugs-Fahrplan in aller Kürze: Sie wissen jetzt, wie Sie Ihren Sonderurlaub Umzug rechtssicher beantragen, welche cleveren Alternativen Sie nutzen können, falls der Extra-Tag nicht greift, und welche To-Dos nach dem Umzug wirklich wichtig sind. Ziehen Sie unsere Checkliste als Ihren Leitfaden hinzu und gehen Sie Punkt für Punkt vor; so bleibt Ihr Umzug entspannt und planbar.

Und denken Sie daran: Bei IMMODO Berlin stehen wir Ihnen jederzeit mit kostenloser, persönlicher Beratung zur Seite, einfach per WhatsApp-Text oder Anruf. Starten Sie noch heute Ihre Umzugsplanung mit den Profis an Ihrer Seite!

Verweise

  1. 29. Jul. 24: Deutsche Post Adress analysiert Umzüge in Deutschland. (n.d.). DHL Group. https://group.dhl.com/de/presse/pressemitteilungen/2024/deutsche-post-adress-analysiert-umzuege.html ↩︎
  2. Pfaff, S. (2013). Pendeln oder umziehen? Ursachen und Folgen berufsbedingter räumlicher Mobilität in Deutschland. In G. Nollmann & M. Lanzendorf (Eds.), Dissertation. ↩︎
  3. Arbeitsmarktinformationen: Deutschland. (n.d.). EURES (EURopean Employment Services). https://eures.europa.eu/living-and-working/labour-market-information-europe/labour-market-information-germany_de ↩︎
  4. Flexible working hours. (n.d.). Federal Statistical Office. https://www.destatis.de/EN/Themes/Labour/Labour-Market/Quality-Employment/Dimension3/3_4_FlexibleWorkingHours.html ↩︎

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