Immobilienkauf Steuer

Wusstest du, dass Berlin aktuell eine Grunderwerbsteuer von 6,0 % hat? Bei einem Kaufpreis von 500 000 € bedeutet das schon 30 000 €, die direkt an das Finanzamt fließen. 

2026 ist das Jahr der Chancen für Käufer: Die Preise in Berlin haben sich stabilisiert (ca. 5.370 €/m² im Schnitt), während die Mieten weiter stark steigen. Wer jetzt kauft, profitiert von planbaren Werten – doch die Kaufnebenkosten bleiben der größte Hebel für dein Budget. Explodierende Nebenkosten sind vorprogrammiert, wenn du nicht weißt, wo du steuerlich ansetzen musst.

Dieser Leitfaden ist dein persönlicher taktischer Berater, egal ob du

  • als Privatkäufer dein Traumhaus mit schlanken Nebenkosten sichern willst,
  • als Kapitalanleger Rendite und Abschreibungen perfekt ausbalancierst,
  • oder als gewerblicher Investor komplexe Umsatzsteuer- und Beteiligungsmodelle im Griff haben musst.

Dein 3-Punkte-Sofort-Check:

  1. Grunderwerbsteuer-Rechner zücken und alle Kaufnebenkosten durchspielen
  2. Familien­übertragung prüfen: Hier lassen sich manchmal fünfstellige Beträge sparen
  3. Notarentwurf gezielt auf versteckte Steuerfallen sezieren

Lege direkt los: Berechne deine Grunderwerbsteuer mit unserem kostenlosen Excel-Tool und mach jeden Euro, den du investierst, zur bestmöglichen Waffe gegen unnötige Kosten.

Kurzübersict

Steuerart Kalkulation Fälligkeit Info & Tipps
Grunderwerbsteuer Kaufnebenkosten 6,0 % (Berlin) Einmalig Fällig direkt nach Kaufvertrag.
Achtung: Erhöhung auf 6,5% möglich.
Notar & Grundbuch Rechtssicherheit ca. 2,0 % Einmalig 1,5 % Notarhonorar + 0,5 % Grundbuchamt für die Eigentumsumschreibung.
Grundsteuer B Neu 2025 Laufende Kosten Hebesatz 470 % Vierteljährlich Reformiert seit 01.01.2025. Neuer Hebesatz (470 %) × Messzahl (0,31‰).
AfA (Abschreibung) Tipp 2026 Steuer-Vorteil 5 % Degressiv Jährlich Der Gamechanger: Schreiben Sie bei Neubau 5 % pro Jahr ab (statt 3 %). Massive Steuerersparnis in den ersten Jahren.


Überblick über alle Kauf- und Besitzsteuern

1. Grunderwerbsteuer

Jeder Euro Grunderwerbsteuer ist ein Euro weniger fürs Eigenheim – und wer in Berlin nicht aufpasst, verliert schnell fünfstellige Summen! In Bayern zahlst du bei einem 450 000 €-Kauf 3,5 % (15 750 €), in Brandenburg 6,5 % (29 250 €) – eine Lücke von 13 500 €, die bei cleverer Planung in deinem Portemonnaie bleibt. Hier in Berlin sind es konstant 6,0 % (27 000 €) – und um die geplante Erhöhung auf 6,5 % zu umgehen1, solltest du deinen Notartermin rechtzeitig legen.

Was jetzt wirklich zählt:

  1. Vorab kalkulieren: Nutze einen seriösen Online-Rechner, zum Beispiel den Grunderwerbsteuer-Rechner von Zinsen-Berechnen.de, um deine Kosten in Sekunden zu ermitteln.
  2. Notartermin-Timing: Sprich sofort mit deinem Notar, damit die Beurkundung vor der nächsten Steuersatz-Erhöhung sitzt.
  3. Familien­übertragung prüfen: Überleg, ob ihr die Immobilie erst innerhalb der Familie übertragt – in vielen Fällen sinkt so der Steuersatz.

Quick-Win 2026: Aktuell gilt in Berlin noch der Satz von 6,0 %. Aufgrund der angespannten Haushaltslage wird eine Erhöhung auf 6,5 % jedoch immer wieder diskutiert. Unser Tipp: Zögere Beurkundungen nicht unnötig hinaus, um dir die Konditionen zu sichern, bevor neue Haushaltsbeschlüsse greifen.

Steuer-Rechner 2026

Präzise Berechnung Ihrer Grunderwerbsteuer

Erwartete Grunderwerbsteuer
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Notar- und Grundbuchkosten

Notar- und Grundbuchgebühren können in Berlin schnell auf fünfstellige Summen anwachsen und dein Budget erheblich belasten. Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und liegen meist zwischen 1,5 % und 2,0 % des Kaufpreises , hinzu kommen etwa 0,5 % für die Grundbucheintragung .

Mini-Vergleich zur Entscheidungs­hilfe

450 000 €-Kauf
– Notar (1,5 %): 6 075 €
– Grundbuch (0,5 %): 2 250 €
Gesamt: 8 325 €

600 000 €-Kauf
– Notar (1,5 %): 9 000 €
– Grundbuch (0,5 %): 3 000 €
Gesamt: 12 000 €

So hebst du das Sparpotenzial 

  1. Honorar konkret klären: Fordere vorab eine detaillierte Aufstellung gemäß §§ 34–42 GNotKG (kostenlos einsehbar im amtlichen Verzeichnis), um Zusatzkosten wie Auslagen oder Porto zu vermeiden .
  2. Termin-Bündelung: Frage deinen Notar, ob er Beurkundung und Grundbucheintragung als Kombi-Leistung zu vergünstigten Konditionen anbietet.
  3. Gebühren teilen: Nutze Verhandlungsspielraum und schlage vor, die Kosten hälftig mit dem Verkäufer zu teilen – ein starkes Argument in einem Käufermarkt.

Quick-Fact: Bei 1,6 % Notargebühren statt 1,8 % sparst du bei 500 000 € Kaufpreis bereits 1 000 €!


Umsatzsteuer (bei gewerblichen Objekten)

Warum im Dunkeln tappen, wenn du als gewerblicher Investor Tausende Euro zurückholen kannst? Zwar sind Mieteinnahmen grundsätzlich nach § 4 Nr. 12 UStG von der Umsatzsteuer befreit , doch mit einer bewussten Option zur Steuerpflicht (§ 9 UStG) sicherst du dir die volle Vorsteuererstattung und hebst dein Working Capital auf ein neues Level.

Was heißt das in harten Zahlen?

Regulärer Steuersatz: 19% 2

Mini-Vergleich:
• 600 000 €-Kauf → 114 000 € Vorsteuer
• 1 200 000 €-Kauf → 228 000 € Vorsteuer
Differenz: 114 000 € zusätzliches Kapital!

So gehst du strategisch vor 

  1. Option zur Steuerpflicht
    – Vereinbare im Kaufvertrag, dass du auf die Befreiung nach § 4 Nr. 12 UStG verzichtest und zum 19 %-Satz optierst (🔗 § 4 Nr. 12 UStG, 🔗 § 9 UStG).
  2. Mieter-Freigabe sichern
    – Achte darauf, dass dein Mieter zu 100 % vorsteuerabzugsberechtigt ist (z. B. IT-Agentur oder Architekturbüro).
  3. Langfristige Bindung bedenken
    – Einmal optiert, bist du für zehn Jahre gebunden (§ 15a UStG) – kalkuliere mögliche Nachzahlungen ein.

Hinweis: Wer jetzt zur Umsatzsteuer optiert, kann sechsstellige Summen als Liquidität zurückholen – und macht jeden Euro Arbeit zum Gewinn!

Laufende Steuern nach Kauf

Grundstücke, was bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus rund 499 € Jahressteuer bedeutet ; in Top-Lagen wie Charlottenburg können es sogar bis zu 912 € pro Jahr sein (Beispiel Biesdorf: 911,80 €) .

⚠️ Vorsicht Gewerbesteuer: Wird Ihr Vermietungsmodell als gewerblicher Betrieb eingestuft (etwa bei mehr als drei Objekten oder umfassenden Service-Leistungen), fällt zusätzlich Gewerbesteuer an. In Berlin beträgt der Hebesatz 410 % . Bei einem Jahresgewinn von 50 000 € ergibt sich:

• Steuermessbetrag (3,5 % von 50 000 €): 1 750 €
• Gewerbesteuer (1 750 € × 410 %): 7 175 €

So behalten Sie die Kontrolle

  1. Grundsteuerbescheid prüfen: Seit dem 01.01.2025 gilt die neue Grundsteuer. Prüfen Sie Ihren Steuerbescheid genau: Für Berlin gilt der stark gesenkte Hebesatz von 470 % (zuvor 810 %). Wichtig für Wohneigentümer: Achten Sie darauf, dass die begünstigte Steuermesszahl von 0,31 Promille (statt 0,45 Promille für Gewerbe) korrekt angewendet wurde.3.
  2. Gewerblichkeit vermeiden: Halten Sie sich unter der Drei-Objekte-Grenze oder prüfen Sie die Gründung einer Vermiet-GmbH, um Gewerbesteuer zu umgehen.
  3. Rechtsform & Freibetrag prüfen: Als natürliche Person steht Ihnen ein Gewerbesteuer-Freibetrag von 24 500 € Jahresgewinn zu – darüber hinaus lohnt ein Blick auf eine Kapitalgesellschaft.

Hinweis: Selbst bei 30 000 € Jahresgewinn kann Ihr effektiver Steuersatz durch Gewerbesteuer auf über 10 % steigen – ein Hebel, den Sie als Profi vermeiden sollten.

Grunderwerbsteuer im Detail

Sätze in den Bundesländern 

Warum in Berlin draufzahlen, wenn Sie bei gleichem Kaufpreis woanders tausende Euro sparen können? Die Grunderwerbsteuer in Deutschland reicht von 3,5 % in Bayern bis zu 6,5 % in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. Im Bundesmittel lag der Satz 2024 bei 5,53 %, während Berlin seit dem 1. Januar 2014 konsequent 6,0 % erhebt – das sind bei 500 000 € satte 30 000 €, die Sie dem Fiskus überweisen.

Quick-Fact:
Bei 500 000 €-Kaufpreis zahlen Sie:
– In Bayern (3,5 %) nur 17 500 € Grunderwerbsteuer
– In Berlin (6,0 %) jedoch 30 000 € – eine Differenz von 12 500 €, die Ihnen anderswo bleibt.

Und Achtung: Der Berliner Senat diskutiert bereits eine Anhebung auf 6,5 % ab 2026, um Haushaltslücken zu schließen. Gerade in teuren Bezirken wie Prenzlauer Berg mit durchschnittlichen Kaufpreisen um 750 000 € summiert sich das schnell auf knapp 49 000 € Grunderwerbsteuer.

So handeln Sie clever 

  1. Bundesländer-Mix prüfen: Wenn Sie bundesweit kaufen, berücksichtigen Sie gezielt Länder mit niedrigerem Satz wie Bayern oder Sachsen für Zusatzkäufe.
  2. Projektgesellschaft & Holding-Struktur erwägen: Zentralisieren Sie Käufe in einer GmbH, um mögliche Steuervorteile bei grenzübergreifenden Investments auszuschöpfen.
  3. Frühzeitige Budget-Planung: Kalkulieren Sie vorsorglich mit dem Höchstsatz von 6,5 % und sichern Sie Ihre Finanzierung, bevor die Erhöhung offiziell wird.

Gesetzes-Quelle:  Grunderwerbsteuergesetz § 1 (GrEStG)

Wie berechnet man die Steuer?

Die Formel ist denkbar simpel: Kaufpreis × Steuersatz – und schon wissen Sie, womit der Fiskus bei Ihrem Immobilien­investment mitkassiert.

Beispiel Berlin:
750 000 € × 6,0 % = 45 000 € Grunderwerbsteuer

Und keine Sorge: Nach § 11 Abs. 2 GrEStG wird auf volle Euro abgerundet – es bleiben also glatte 45 000 € auf Ihrer Rechnung.

Tipp vom Profi:

  • Bemessungsgrundlage optimieren: Lassen Sie Möbel- oder Kücheneinbauten separat ausweisen, damit diese nicht unnötig den Kaufpreis und damit Ihre Steuerbasis erhöhen.
  • Mischverträge verstehen: Bei Kombination aus Grundstück und Gebäudeanteil gilt die sogenannte „Boruttau-Formel“, hier lohnt sich eine genaue Aufteilung, um den steuerpflichtigen Anteil zu senken.
  • Frühzeitige Abstimmung: Klären Sie Details mit Notar und Steuerberater vor Vertragsunterzeichnung, um Nachberechnungen und böse Überraschungen zu vermeiden.

Kaufnebenkosten 2026

Detaillierte Analyse Ihrer Erwerbskosten

%
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Grunderwerbsteuer: 0 €
Notarkosten: 0 €
Grundbuchamt: 0 €
Maklerprovision: 0 €
Gesamte Nebenleistung: 0 €
Hinweis für 2026: In Berlin werden aktuell neue Förderprogramme für Erstkäufer geprüft. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Grunderwerbsteuer-Belastung durch staatliche Zuschüsse effektiv gesenkt werden. Kontaktieren Sie uns für Details zur aktuellen Marktlage.

Absetzen & Steuerminderung nach Erwerb

Werbungskosten vs. Anschaffungskosten

Nach dem Kauf heißt es: Steuervorteile ziehen, statt Beiträge abzuliefern. Werbungskosten (§ 9 EStG) wirken sofort in Ihrer jährlichen Steuererklärung – dazu zählen Zinsen fürs Darlehen, Instandhaltungs- und Betriebskosten oder Verwaltergebühren. Wenn Ihr Objekt 10 000 € Mieteinnahmen abwirft und Sie beispielsweise 3 000 € Kreditzinsen bezahlen, senkt das direkt Ihr zu versteuerndes Einkommen um diese 3 000 €.

Anschaffungskosten (§ 7 EStG) hingegen müssen Sie über die Nutzungsdauer abschreiben: Bei Wohngebäuden üblich sind 2 % linear pro Jahr. Kaufen Sie beispielsweise eine Wohnung für 500 000 € (ohne Grundstück), ziehen Sie jährlich 10 000 € als AfA ab, verteilt auf volle 50 Jahre.

So maximieren Sie Ihren Steuervorteil 

  1. Exakte Dokumentation: Sammeln Sie jede Rechnung für Reparaturen unter 800 € (sofort absetzbar) und größere Renovierungen als anschaffungsnahe Herstellungskosten (über 5 Jahre abschreibbar).
  2. Kosten richtig zuordnen: Trennen Sie klar zwischen Erhaltungsaufwand (Werbungskosten) und wertsteigernden Maßnahmen (Anschaffungskosten), da sich die Wirkung auf Ihre Liquidität stark unterscheidet.
  3. Steuerliche Planung: Kombinieren Sie hohe Werbungskosten im ersten Jahr (z. B. größere Sanierung) mit AfA, um Ihren Steuersatz gezielt zu drücken und Liquidität freizusetzen.


AfA (Abschreibung für Abnutzung)

Wenn Sie Ihre Immobilie nach dem Kauf clever abschreiben, wickeln Sie das Finanzamt ab, statt umgekehrt. Es gibt zwei Hebel: die lineare AfA und die Sonderabschreibung nach § 7b EStG.

  1. Lineare Abschreibung
    Für Neubauten (Baubeginn oder Kauf zwischen Okt. 2023 und Sept. 2029) können Sie statt der linearen 3 % die degressive AfA von 5 % nutzen. Das lohnt sich massiv: Bei 500.000-€-Gebäudewert schreiben Sie im ersten Jahr 25.000 € ab (statt 15.000 € linear). Das senkt Ihre Steuerlast in den ersten Jahren deutlich und verbessert die Liquidität.
  2. Sonderabschreibung nach § 7b EStG
    Zusätzlich zur linearen AfA können Sie für neue Mietwohnungen innerhalb der ersten vier Jahre eine Sonderabschreibung von bis zu 5 % 4der Anschaffungs- oder Herstellungskosten pro Jahr in Anspruch nehmen. So lassen sich in den ersten vier Jahren insgesamt bis zu 20 % Ihrer Baukosten sofort steuermindernd absetzen – ein massiver Liquiditätsboost, wenn Sie zum Beispiel 1 Mio. € in ein Neubauprojekt stecken und dadurch 200 000 € früher als gewohnt abschreiben.

Hinweis: Mit 3 % linearer AfA plus 5 % Sonderabschreibung können Sie in den ersten Jahren effektiv 8 % Ihrer Investitionskosten pro Jahr steuerlich geltend machen – das entspricht bei 500 000 € schnellen 40 000 € Abschreibungen im ersten Jahr!

AfA-Planer 2026

Optimieren Sie Ihre steuerliche Abschreibung

So setzen Sie beides optimal ein 

  1. Neu oder gebraucht checken: Die Sonderabschreibung greift nur für „neue“ Wohnungen (§ 7b Abs. 1 EStG).
  2. Planung mit Steuerberater: Stimmen Sie die Höhe der Sonderabschreibung auf Ihre Liquidität ab – oft lohnt es sich, alle 5 % gleich im ersten Jahr zu nutzen.
  3. Dokumentation sicherstellen: Halten Sie Fertigstellungs- und Abrechnungsnachweise penibel fest, sonst kann das Finanzamt die Sonderabschreibung kürzen.

Finanzierungskosten absetzen

Wenn Sie Ihr Objekt vermieten, verwandeln Sie Ihre Baufinanzierung in einen Steuer-Hebel: Darlehenszinsen und Bankgebühren zählen als Werbungskosten und mindern sofort Ihr zu versteuerndes Einkommen. 

Aktuell liegen die Bauzinsen für zehnjährige Darlehen in Deutschland meist zwischen 3,5 % und 4,1 % pro Jahr – bei einem Darlehen von 400 000 € macht das rund 14 000 € Zinskosten, die Sie komplett von den Mieteinnahmen abziehen können.

Was gehört alles dazu?

  • Schuldzinsen für Ihr Immobiliendarlehen
  • Bereitstellungszinsen und Disagio
  • Kreditgebühren (z. B. Vermittlerprovisionen)
  • Notar- und Grundbuchgebühren im Zusammenhang mit der Grundschuld

Profi-Tipps für den maximalen Abzug 

  1. Trennen Sie Privat- und Geschäftsfinanzierung: Nutzen Sie für vermietete Anteile ein separates Darlehen, damit das Finanzamt die Zinsen ohne Diskussion anerkennt.
  2. Dokumentation lückenlos halten: Sammeln Sie Kontoauszüge und Gebühren­bescheinigungen, um jeden Euro Zins und jede Provision beim Finanzamt nachweisen zu können.
  3. Tilgung vs. Zinsen verstehen: Nur die Zins­anteile sind absetzbar, nicht die Tilgungsraten – planen Sie Ihre Darlehensstruktur entsprechend.

Hinweis: Mit 3,5 % Zins auf 400 000 € Darlehen sparen Sie im Jahr 14 000 € Steuern – echtes Cash-flow-Boosting für jeden Profi!


Instandhaltungs- und Renovierungskosten

Nach dem Einzug heißt es: Ihre Handwerkerkosten werden zum Steuervorteil! Laufende Instandhaltungsarbeiten – zum Beispiel Heizungswartung oder kleine Dachreparaturen – können Sie im Jahr der Zahlung vollständig als Werbungskosten absetzen . Zahlen Sie also 1 200 € für den Handwerker, mindern Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen direkt um 1 200 €.

Größere Renovierungen müssen Sie etwas clever planen: Übersteigen die Kosten 15 % der Anschaffungskosten innerhalb der ersten drei Jahre (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG), verteilt das Finanzamt die Absetzung über 15 Jahre .

So holen Sie das Maximum heraus

  1. Reparatur vs. Modernisierung: Bitten Sie den Handwerker um zwei Rechnungen: eine für Wartung (sofort absetzbar) und eine für Modernisierung (AfA).
  2. Kosten unter 15 % halten: Planen Sie Renovierungen so, dass sie unter 15 % der Anschaffungskosten bleiben, um die sofortige Absetzbarkeit zu sichern.
  3. Belege penibel sammeln; jede Rechnung und jeder Zahlungsnachweis ist Gold wert – ohne lückenlose Dokumentation zieht das Finanzamt Abzüge zurück.

Hinweis: Wenn Sie 1 500 € Instandhaltungskosten gezielt einsetzen, können Sie im ersten Jahr bis zu 1 500 € Steuervorteil realisieren.


Muster-Einkommensteuererklärung mit Beispielen

Position Betrag (€)
Mieteinnahmen (Jahr) Brutto-Kaltmiete p.a. 12.000 €
Schuldzinsen Zinsanteil der Darlehensrate 4.000 €
Lineare AfA 2 % Abschreibung (Altbau) 6.000 €
Instandhaltungskosten Erhaltungsaufwand & Rücklagen 1.200 €
Verwaltungskosten Hausverwaltung & Büro 300 €
Zu versteuerndes Ergebnis 500 €
  • Mieteinnahmen: Hier kommt Ihr Brutto­einkommen aus Vermietung rein.
  • Schuldzinsen: Zinsen für Ihr Darlehen mindern direkt Ihre Steuerbasis.
  • AfA: Bei einem reinen Gebäudeanteil von 300 000 € heißt 2 % linear: 6 000 € Abschreibung pro Jahr.
  • Instandhaltung: Kleinere Reparaturen bis 1 200 € lassen sich komplett im Jahr der Zahlung absetzen.
  • Verwaltung: Kosten für Hausverwaltung oder Steuerberater (hier 300 €) gehören ebenfalls dazu.

Am Ende steht in unserem Beispiel ein Verlustvortrag von 500 €, der Ihr übriges Einkommen schmälert und Ihre Gesamtsteuerlast senkt.

Profi-Tipp: Senden Sie die Anlage V per ELSTER – so prüfen Sie live, ob alle Posten anerkannt sind, und vermeiden Rückfragen vom Finanzamt.


Sonderfälle & Besonderheiten

Kauf durch eine GmbH oder Projektgesellschaft

Statt des privaten Spitzensteuersatzes von bis zu 45 % zahlt eine Projekt-GmbH in Berlin nur 15 % Körperschaftsteuer, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und 14,35 % Gewerbesteuer – insgesamt rund 34 %. Bei 200 000 € Gewinn bleiben Ihnen so 22 000 € mehr im Portemonnaie.

Hinweis: 34 % statt 45 % – bei 200 000 € Gewinn sind das 22 000 €, die Sie behalten.

Denkmalschutzimmobilien & erweiterte Abschreibung

 In Kreuzberg saniert man Altbauten oft mit § 7 i EStG – und schreibt 90 % der Sanierungskosten in nur 12 Jahren ab. Bei einem 500 000 €-Projekt sparen Sie so jährlich bis zu 37 500 € an Steuern.

Hinweis: 12 Jahre statt 50 Jahre linear450 000 € sofort statt 10 000 € pro Jahr.

Spar-Check Denkmal

Berechnen Sie Ihre Steuerersparnis nach § 7i / 10f EStG

Jahr Satz Absetzbar Kumuliert
Steuer-Expertise: Bei denkmalgeschützten Immobilien in Berlin ist die Sanierungs-AfA eines der mächtigsten Werkzeuge zum Vermögensaufbau. Da die Sanierungskosten oft über 60 % des Gesamtkaufpreises ausmachen, ist die steuerliche Wirkung enorm. IMMODO Berlin unterstützt Sie bei der Auswahl geprüfter Objekte.

Vermietung an nahe Angehörige

Ein Klassiker: Zu günstige Miete führt zum Abzug. Gewähren Sie mindestens 66 % des ortsüblichen Mietniveaus (z. B. 792 € bei 1 200 € üblicher Kaltmiete), sichern Sie 100 % Ihrer Werbungskosten. So konnte ein Investor in Prenzlauer Berg 5 000 € voll absetzen.

Hinweis: 66 % Mindestmiete = 100 % Werbekosten-Abzug.

Forward-Darlehen & steuerliche Behandlung

 Sie sichern heute Ihren Zinssatz und können Bereitstellungszinsen oder Vorfälligkeitsentschädigungen als Werbungskosten absetzen. Ein Bauherr in Mitte hat so 5 000 € Vorfälligkeitsentschädigung geltend gemacht und bei 38 % Grenzsteuersatz 1 900 € zurückbekommen.

Hinweis: 5 000 € Entschädigung = 1 900 € Steuerrückzahlung.

Experten-Wissen: Steuern & Immobilien

Die wichtigsten Antworten für Ihren Erfolg am Berliner Markt 2026

Ein Immobilienkauf beeinflusst Ihre Steuerlast durch die Grunderwerbsteuer (einmalig 3,5 bis 6,5 % des Kaufpreises), laufende Werbungskosten wie Zinsen oder Instandhaltung sowie Abschreibungen (AfA). Bei gewerblichen Objekten profitieren Sie zudem von Vorsteuererstattungs-Optionen.
Rechnen Sie mit einer Grunderwerbsteuer von 3,5 % (Bayern) bis 6,5 % (Brandenburg, NRW). Hinzu kommen Notar- und Grundbuchkosten von rund 2 % des Kaufpreises. Umsatzsteuer in Höhe von 19 % fällt üblicherweise nur bei gewerblichen Käufen an.
Direkt absetzbar sind zunächst die laufenden Werbungskosten wie Finanzierungs- und Instandhaltungskosten. Die Grunderwerbsteuer sowie der Kaufpreis werden über die Abschreibung (AfA) verteilt und mindern Ihre Steuerlast somit langfristig.
Eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer ist möglich bei Erbschaften oder Schenkungen in gerader Linie (beispielsweise Eltern an Kinder) sowie bei bestimmten konzerninternen Umstrukturierungen gemäß dem Grunderwerbsteuergesetz.
Ja, es gibt verschiedene Strategien wie die Familienübertragung, Denkmalschutz-Sonderabschreibungen nach § 7i EStG, die Option zur Umsatzsteuerpflicht oder die Nutzung von Holding-Strukturen bei größeren Projektgesellschaften.
Als Werbungskosten bei Vermietung gelten Finanzierungskosten wie Zinsen oder Disagio, Instandhaltungskosten (innerhalb der 15 %-Grenze) sowie Grundschuldgebühren. Sonstige Kosten werden über die reguläre AfA geltend gemacht.
Noch Fragen? Unser Team ist 24/7 für Sie erreichbar.

Fazit 

Abschließend haben Sie nun alle wichtigen Hebel zur Immobilienkaufsteuer kennengelernt von der Grunderwerbsteuer über Abschreibungen bis hin zu Spezialfällen wie Denkmalschutzobjekten. Mit diesem Know-how sind Sie bestens gerüstet, um Ihre Kaufnebenkosten messerscharf zu kalkulieren und jede Steuermöglichkeit optimal auszuschöpfen. 

Nutzen Sie jetzt Ihren Vorteil: Fordern Sie noch heute eine kostenlose Immobilienbewertung bei uns von IMMODO Berlin an und starten Sie Ihr Investment mit klaren Zahlen und maximaler Sicherheit!

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References

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